Betreuungsvertrag
Den gesamten Betreuungsvertrag sende ich, auf konkrete Anfrage hin, gerne zu. Er dient in erster Linie dazu, die rechtlichen Dinge festzuhalten, soll aber auch beiden Parteien eine gute Zusammenarbeit sicherstellen. Einige allgemeine Auszüge veröffentliche ich auf dieser Seite. Bevor ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, gibt es ein “Kennenlernen”, dieses ist selbstverständlich völlig unverbindlich. Dafür treffen man sich die Eltern, auch gerne zusammen mit den Kindern, um sich kennen zu lernen. Dieses Treffen dauert ungefähr eine Stunde. Falls ein Termin nicht reichen sollte, trifft man sich ein zweites Mal. Danach wird der Betreunungsvertag abgeschlossen, oder eben nicht.
In dem Vertrag wird eine Eingewöhungszeit vereinbart, diese muss im Voraus bezahlt werden und wird für bis zu 10 Stunden vom Jugendamt erstattet. In der Eingewöhungszeit ist immer eine Sorgeberechtigte Person mit anwesend. In dieser Phase wird das Weggehen und Wegbleiben der Bezugsperson geübt und vorbereitet. Die Zeit und Dauer der Eingewöhnung richtet sich nach dem Kind. Wenn das Kind gerne bei mir bleibt, ohne eine Bezugsperson in der Nähe zu haben, beginnt die eigentliche Betreuungszeit. In der Eingwöhungsphase kann der Vertrag jederzeit ohne Begründung gekündigt werden.
Kosten der Kindertagespflege
Die Angaben gelten nur für Neuss! Die Betreuung eines U3 Kindes kostet in Neuss 4,00 Euro die Stunde, bei zertifizierten Tageseltern sind es 4,50 Euro. Die Eltern zahlen ihren Beitrag, der nach Einkommen gestaffelt ist, an das Jugendamt in Neuss, ich erhalte dann vom Jugendamt mein Geld.
Einen zusätzlichen Beitrag für die Betreuung erhebe ich von den Eltern nicht.
Die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagespflege richtet sich nach dem Jahreseinkommen, unter 20.000 € ist die Betreuung kostenlos, darüber hinaus ist der Elternbeitrag wie folgt gestaffelt:
- bis 25.000 € Bruttoeinkommen im Jahr ist der Elternbeitrag 79,00 € im Monat, bei 45 Stunden Betreuung in der Woche
- bis 37.000 € sind es 170,00 €
- bis 49.000 € sind es 254,00 €
- bis 61.000 € sind es 333,00 €
- bis 75.000 € sind es 367,00 €
- bis 85.000 € sind es 403,00 €, bei mehr als 85.000 € Bruttoeinkommen im Jahr beträgt der Höchstsatz 444,00 €
Wenn das Kind zum Beispiel nur 30 Stunden in der Woche betreut wird, verringert sich der Elternbeitrag entprechend.
Hier ein Rechenbeispiel:
- Das Brutto-Haushaltseinkommen der Eltern ist im Jahr 55.000 €, das Kind wird 30 Stunden in der Woche von mir betreut. Der Elternbeitrag bei 45 Stunden ist 333,00 €, bei 30 Stunden zahlen die Eltern 222,00 € im Monat an das Jugendamt, ich erhalte vom Jugendamt 480,00 € im Monat (bei vier Wochen).
Bei einer Betreuung über eine der Hauptmahlzeiten hinaus, erhebe ich ein Verpflegungsgeld in Höhe von je einem Euro, den die Eltern direkt an mich zahlen müssen.
Den Antrag auf Kindertagespflege für Neuss gibt es hier: Antrag
Die Übersicht über offene Plätze bei mir gibt es hier: Offene Plätze
Die Satzung für die Kindertagespflege kann man hier einsehen: Satzung
Auzüge aus dem Betreuungsvertrag:
§ 1 Erziehungsgrundsätze und Nachweise
- Ich übernehme die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes. Mir wird die Aufsichtspflicht nach dem BGB § 832 für den Zeitraum der Betreuung übertragen. Es handelt sich bei meiner Arbeit als Tagesvater um eine selbstständige Tätigkeit, somit bin ich nicht weisungsgebunden. Die Betreuung des Kindes findet in meinem Haushalt statt.
- Kinder in meiner Obhut werden in jeder Form gewaltfrei erzogen.
- Das Kind wird seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an Überlegungen und Entscheidungen beteiligt.
- In der Erziehung werde ich die Würde des Kindes und seine Rechte wahren, sowie ihm Schutz und Achtung gewähren.
- An den Qualifizierungsmaßnahmen zur Kindestagespflegeperson habe ich teilgenommen und werde die Zertifizierung zum Tagesvater vom Bundesverband dieses Jahr erwerben.
- Ich nehme regelmäßig, gemäß den Richtlinien der Stadt Neuss, an einem Kurs “Erste Hilfe am Kind”, der soganannten Ersthelfer-Ausbildung U3, teil.
- Die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes für drei U3-Kinder liegt vor
- Kinder in Not werden dem Jugendamt gemeldet (§ 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung)
§ 4 Kostenregelung
Für die Betreuung des Kindes in Tagespflege erhält die Tagespflegeperson pro Monat laufende Geldleistungen vom Jugendamt gemäß § 23 SGB VIII Abs. 1.
Ein zusätzlicher Betrag für die Verpflegung in Höhe von einem Euro je Tag wird direkt von den Sorgeberechtigten erhoben. Bei Anspruch auf Gewährung von Tagespflegeleistungen durch das zuständige Jugendamt, verpflichten sich die Sorgeberechtigten, dort rechtzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Leistungen des Jugendamtes richten sich, unabhängig von privaten Regelungen dieses Vertrages, nach den gesetzlichen und landesrechtlichen Bestimmungen, sowie den örtlichen Verwaltungsrichtlinien. Stellen die Sorgeberechtigten den Antrag an das Jugendamt zu spät, so dass Verzögerungen bei der Zahlung der laufenden Geldleistungen eintreten, gehen die Eltern in Vorleistung. Sollte der Anspruch auf Gewährung der Zahlung durch das Jugendamt entfallen, übernehmen die Sorgeberechtigten die laufenden Geldleistungen selbst.
Eine Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit ist nur nach vorheriger, rechtzeitiger Absprache möglich. Für über die vereinbarte Stundenzahl hinausgehende Betreuungszeiten (Überstunden) erhält die Tagespflegeperson von den Sorgeberechtigten den im Vertrag vereinbarten Satz in Höhe von vier Euro je Stunde. Die Zahlung der Überstunden hat bis zum 15. des Folgemonats zu erfolgen.
Für die gesondert berechneten Überstunden wird zum Jahresende eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erstellt.
§ 5 Krankheit und Ausfallzeiten
Arztbesuche und Erkrankungen des Tageskindes
- Hat das Kind eine ansteckende oder fiebrige Erkrankung, müssen die Eltern die Betreuung des Kindes selbst übernehmen.
- Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche sind grundsätzlich Aufgabe der Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson soll von den Ergebnissen des Arztes unterrichtet werden, soweit es die Betreuung betrifft.
- In Notfällen ist die Tagespflegeperson verpflichtet, ärztliche Hilfe zu veranlassen. Er informiert die Sorgeberechtigten umgehend. Es ist sinnvoll, der Tagespflegeperson eine Kopie der Versichertenkarte und des Impfpasses auszuhändigen.
- Bei Erkrankung des Kindes benachrichtigen die Sorgeberechtigten umgehend die Tagespflegeperson.
- Hat die Tagespflegeperson Kenntnis von einer ansteckenden Krankheit bei einem der Kinder verpflichtet sie sich, alle Eltern umgehend zu informieren
- Eine Weiterbetreuung im Krankheitsfall des Kindes entscheidet die Tagespflegeperson.
- Auf Wunsch ist eine Bescheinigung vom behandelnden Kinderarzt vorzulegen, dass das Kind weiter betreut werden „darf“.
- Medikamente werden nur auf ärztliche Anordnung verabreicht! (Einnahmeverordnung)
§ 8 Zusammenarbeit zwischen Tagespflegeperson und Eltern
- Ich verpflichte mich zur intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten.
- Es wird vereinbart, dass mindestens alle vier bis sechs Wochen ein gemeinsamer Austausch über die Belange sowie des Entwicklungsstand des Kindes stattfindet. Dieses Gespräch sollte nicht an der Tür stattfinden, sondern in aller Ruhe.
- Ändern sich Vorlieben und entwickeln sich Ängste beim Kind, bitte die Tagespflegeperson sofort informieren! Das Gleiche gilt bei gesundheitlichen Besonderheiten, wie Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
- Es ist bekannt, dass im Haushalt der Kindertagespflegeperson eine Katze wohnt
- Die Mitnahme im privaten PKW, in geeigneten Kinder-Autositzen, ist der TPP erlaubt
- Ausflüge, z.B. in den Zoo, werden bei den Sorgeberechtigten angemeldet
- Fahrradfahren, Schwimmen und ähnliche Aktivitäten werden mit den Eltern abgesprochen
- Der Besuch öffentlicher Spielplätze ist Teil der Betreuung
- Die Kinder werden sich in der freien Natur aufhalten und auch mit natürlichen Materialien spielen. Dabei werden Kinder naturgemäß dreckig. Die Kinder benötigen dafür angemessene Bekleidung, die der Witterung entspricht.
- Die Betruung des Kindes wird in diesem Blog teilweise dokumentiert. Vornamen, Fotos und sonstige Daten werden nur nach ausdrücklicher Erlaubnis und nach Absprache veröffentlicht.
§ 11 Entwicklungsbeobachtung, Dokumentation und Online-Tagebuch (Blog)
Ich führe ein Online-Tagebuch (Blog), in dem ich über allgemeine Dinge, die die Kindertagespflege betreffen, veröffentliche. Die Texte beinhalten grundsätzlich keine persönlichen oder personenbezogenen Daten der von mir betreuten Kinder.
Als Kindertagespflegeperson bin ich dazu angehalten eine Entwicklungs-Dokumentation durchzuführen, dieser Aufgabe komme ich gewissenhaft nach. Diese steht den Erziehungsberechtigen auch online zur Verfügung, die Dokumentation hat jedoch nichts mit dem öffentlichen Blog zu tun. Die Erziehungsberechtigten können die Dokumentation über das von mir betreute Kind von meiner Webseite herunterladen, der Link zu der Datei, sowie das PDF selbst sind dabei geschützt. Außenstehende haben dazu keinen Zugang.
Die Familie und andere interessierte Personen, über die die Erziehungsberechtigen auf diese Weise selbst bestimmen können, werden so über die Entwicklung des Kindes auf dem Laufenden gehalten.
Die Sorgeberechtigten sind mit der Dokumentation einverstanden: ja / nein
Wenn die Antwort „nein“ lautet, wird keine Dokumentation erstellt. Mit dem Ablauf des Vertrages werden sämtliche Dokumentationen unwiderruflich gelöscht.

Noch keine Kommentare vorhanden.